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3DApartment setzt auf Matterport, um die landesweite Expansion voranzutreiben

Die erste reine VR-Plattform für die Wohnungssuche führt Matterport Capture Services für Unternehmen ein, um Immobilien in großem Umfang zu digitalisieren, und kündigt Pläne zur Einführung personalisierter virtueller Inszenierungen für Kunden an

Erfahren Sie mehr über 3DApartment

SUNNYVALE, Kalif./BROOKLYN, N.Y.  Matterport Inc., das führende Unternehmen für Geodaten, das die digitale Transformation der gebauten Welt vorantreibt, gab heute bekannt, dass 3DApartment, die erste Suchplattform, auf der alle Immobilien virtuell in 3D besichtigt werden können, auf Matterport setzt, um maßstabsgetreue digitale Zwillinge und immersive 3D-Touren für mehr als 15.000 Immobilienangebote in New York, Boston und Miami zu erstellen. Jetzt können Mieter und Käufer jederzeit und von jedem Gerät aus virtuell auf Wohnungssuche gehen. Darüber hinaus nutzt 3DApartment das SDK von Matterport, um die branchenweit erste Virtual-Staging-Option zu entwickeln, mit der Kunden ihre Räumlichkeiten mit Einrichtungsgegenständen individuell gestalten und diese auf Wunsch auch kaufen können.

Die Partnerschaft ermöglicht es 3DApartment, seine Expansion in ganz Nordamerika voranzutreiben und Tausende von Kunden pro Monat zu bedienen. Mit Matterport Capture Services™ für Unternehmen, eine Anfang dieser Woche bekanntgegebene Online-Dienstleistungsplattform, hat 3DApartment Zugriff auf die automatisierte 3D-Erfassungslösung von Matterport, die Techniker landesweit zur Digitalisierung Tausender von Wohnungen bequem, schnell und kostengünstig einsetzt. Die Matterport Capture Technicians sind speziell für die Digitalisierung von Immobilien ausgebildet und bieten ein Höchstmaß an Präzision, Qualität und Geschwindigkeit. Sie können innerhalb kürzester Zeit in ganz Nordamerika und auf der ganzen Welt eingeplant werden. 

Wenn ein digitaler Zwilling von Matterport nahtlos zu 3DApartment.com hinzugefügt wird, wird er zum eigentlichen Immobilienangebot. Vermieter, Bauträger und Eigentümer können ihre Immobilien jetzt rund um die Uhr mit den branchenführenden 3D-Rundgängen von Matterport präsentieren. Jeder Miet- oder Kaufinteressent kann die Immobilie virtuell in atemberaubenden 4K-HDR-Bildern besichtigen. Besucher können sogar genaue digitale Messungen von Räumen, Wänden, Deckenhöhen oder anderen Dingen in der Wohnung vornehmen. Interessenten können sich die Immobilie beliebig oft ansehen, mit Freunden und Familie teilen und sogar Möbel, Bilder und andere Gegenstände im digitalen Zwilling einbetten, um zu sehen, wie alles aussehen und passen würde.

3D Apartments 1


Die umfassende 3D-Plattform von Matterport in Kombination mit dem immersiven Anzeigenerlebnis von 3DApartment schafft eines der ansprechendsten Immobilienportale im Internet. Matterport erhöht die Kundenbindung um mehr als 300 %, steigert die Auslastung um mehr als 14 % und einer im letzten Jahr in Auftrag gegebenen Studie zufolge wurden Immobilienangebote mit 3D-Rundgängen um bis zu neun Prozent teurer und um bis zu 31 % schneller verkauft. 90 % dieser Angebote enthielten einen Matterport 3D-Rundgang.

3DApartment hat SDK von Matterport zur Entwicklung einer einzigartigen virtuellen Staging-Funktion genutzt, die Mietern die Möglichkeit gibt, ihre Räume mit Möbeln individuell zu gestalten. Da die digitalen Zwillinge von Matterport maßstabsgetreu sind, können Besucher vor dem Kauf sicher sein, dass die ausgewählte Einrichtung in den jeweiligen Raum passt. Mit den zusätzlichen virtuellen Staging-Funktionen, die die räumlichen Daten von Matterport nutzen, ermöglicht 3DApartment den Betrachtern die Auswahl, die Visualisierung und sogar den Kauf von personalisierten Möbelstücken innerhalb jeder Erfahrung.

staging


„Die Partnerschaft mit Matterport verleiht uns einen Wettbewerbsvorteil. Viele unserer Mietinteressenten ziehen es vor, die digitalen Zwillinge zu besichtigen, anstatt an persönlichen Besichtigungen teilzunehmen, was Vermietern, Hausverwaltungen und Immobilienentwicklern ein virtuelles Erstvermietungserlebnis ermöglicht“, sagt Gregory Ardbelava, Gründer und CEO von 3DApartment. „Es ist erwiesen, dass Matterport 3D-Rundgänge Käufer und Mieter ansprechen, so dass das Hinzufügen von virtuellen Inszenierungsoptionen ein wirklich durchgängiges Sucherlebnis ermöglicht. Dies wird von entscheidender Bedeutung sein, da die digital verwurzelten, mobilen Verbraucher der Generation Z zunehmend mehr Kaufkraft besitzen. Unsere Lösung zeigt, wie räumliche Daten, reale physische Objekte und AR/VR in der heutigen Welt nebeneinander funktionieren können.“


„Durch unsere Partnerschaft bahnt 3DApartment einen neuen Weg für das Mieten und Kaufen von Immobilien mit einem innovativen Angebot, das in der Branche einzigartig ist. Angetrieben von ihrem Ziel, ein hervorragendes Kundenerlebnis zu bieten, nutzen sie das volle Potenzial der digitalen Zwillinge und 3D-Rundgänge von Matterport, um nicht nur Immobilien auf völlig neue Weise zu präsentieren, sondern auch der Einrichtungsbranche neues Leben einzuhauchen“, sagte TJ Paterick, Vice President für die Region Amerika bei Matterport.  „Wir freuen uns sehr, 3DApartment dabei zu unterstützen, mit den Matterport Capture Services bequem, schnell und kosteneffizient in Hunderte neuer Märkte vorzudringen und mit unserem SDK einzigartige virtuelle Inszenierungsmöglichkeiten zu schaffen.“

Über 3DApartment

Alle Immobilien werden in Zukunft digital verwaltet.  3DApartment hat es sich vor vier Jahren zur Aufgabe gemacht, eine Plattform zu schaffen, auf der alle Immobilienangebote virtuell und zentralisiert sind. Wir wollten, dass die Menschen sich einloggen und so viele Wohnungen wie möglich in einer „virtuellen Wohnungssuche“ erleben können. Das ist effizienter und müheloser und spart uns viel Zeit, während wir gleichzeitig unsere Einkaufsreichweite erhöhen. Im letzten Jahr hat 3DApartment.com 10.000 Objekte erfasst und dabei 1 Million Aufrufe und 3 Millionen Impressionen erzeugt. Mehr dazu auf 3DApartment.com.

Über Matterport
Matterport ist führend bei der digitalen Transformation der gebauten Welt. Unsere bahnbrechende Plattform für räumliche Datenverarbeitung verwandelt Gebäude in Daten und macht jeden Raum wertvoller und zugänglicher. Millionen von Gebäuden in mehr als 150 Ländern wurden in immersive digitale Zwillinge von Matterport verwandelt, um jeden Teil des Lebenszyklus von Gebäuden zu verbessern – von der Planung, dem Bau und dem Betrieb bis hin zur Dokumentation, Objektbewertung und Vermarktung. Mehr unter matterport.com und in der Galerie der digitalen Zwillinge.

Im Februar 2021 gab Matterport eine endgültige Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss mit Gores Holdings VI (NASDAQ: GHVI, GHVIU und GHVIW), die von einer Tochtergesellschaft der Gores Group, LLC, gesponsert wird, bekannt, was eine Börsennotierung von Matterport nach sich ziehen wird. Nach Abschluss des geplanten Unternehmenszusammenschlusses trägt das kombinierte Unternehmen den Namen „Matterport, Inc.“ und wird an der NASDAQ weiterhin unter dem Tickersymbol „MTTR“ notiert bleiben.

@2021 Alle Rechte vorbehalten. Matterport ist eine eingetragene Marke von Matterport, Inc. und Matterport Capture Services ist eine Marke von Matterport, Inc.  Alle anderen Marken sind das Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

Matterport Pressekontakt:
Naomi Little
Global Communications Manager
[email protected] 
+44 203 874 6664

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der Bundeswertpapiergesetze in Bezug auf den geplanten Unternehmenszusammenschluss zwischen Gores Holdings VI, Inc. („Gores“) und Matterport, Inc. („Matterport“), einschließlich Aussagen zu den Vorteilen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses, dem voraussichtlichen Zeitpunkt des geplanten Unternehmenszusammenschlusses, den von Matterport angebotenen Dienstleistungen und den Märkten, in denen Matterport tätig ist, den Geschäftsstrategien, dem Verschuldungsgrad, dem Branchenumfeld, den potenziellen Wachstumsmöglichkeiten, den Auswirkungen von Vorschriften und den voraussichtlichen künftigen Ergebnissen von Gores oder Matterport. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind im Allgemeinen gekennzeichnet durch die Worte „glauben“, „projizieren“, „erwarten“, „antizipieren“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „Strategie“, „Zukunft“, „Prognose“, „Gelegenheit“, „Plan“, „können“, „sollten“, „werden“, „würden“, „werden“, „werden fortbestehen“, „werden wahrscheinlich resultieren“ und ähnliche Ausdrücke (einschließlich der negativen Versionen solcher Worte oder Ausdrücke).

Zukunftsgerichtete Aussagen sind Vorhersagen, Projektionen und andere Aussagen über zukünftige Ereignisse, die auf aktuellen Erwartungen und Annahmen beruhen und daher Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Viele Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen zukünftigen Ereignisse wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument abweichen, insbesondere: (i) das Risiko, dass der vorgeschlagene Unternehmenszusammenschluss nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vollzogen wird, was sich nachteilig auf den Kurs der Wertpapiere von Gores auswirken kann; (ii) das Risiko, dass der vorgeschlagene Unternehmenszusammenschluss nicht innerhalb der von Gores gesetzten Frist für den Unternehmenszusammenschluss vollzogen wird und dass es möglicherweise nicht gelingt, eine Verlängerung der Frist für den Unternehmenszusammenschluss zu erhalten, falls Gores diese beantragt; (iii) die Nichterfüllung der Bedingungen für den Vollzug des geplanten Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich der Genehmigung des geplanten Unternehmenszusammenschlusses durch die Aktionäre von Gores, der Erfüllung des Mindestbetrags auf dem Treuhandkonto nach Rücknahmen durch die öffentlichen Aktionäre von Gores und des Erhalts bestimmter staatlicher und behördlicher Genehmigungen; (iv) die Auswirkungen der Ankündigung oder der Anhängigkeit des geplanten Unternehmenszusammenschlusses auf die Geschäftsbeziehungen, die Leistung und das Geschäft von Matterport im Allgemeinen; (v) Risiken, dass der geplante Unternehmenszusammenschluss die aktuellen Pläne von Matterport stört, und mögliche Schwierigkeiten bei der Bindung von Matterport-Mitarbeitern infolge des geplanten Unternehmenszusammenschlusses; (vi) der Ausgang von Gerichtsverfahren, die gegen Gores oder Matterport im Zusammenhang mit der Vereinbarung und dem Fusionsplan oder dem geplanten Unternehmenszusammenschluss eingeleitet werden könnten; (vii) die Fähigkeit, die Notierung der Wertpapiere von Gores an der NASDAQ aufrechtzuerhalten; (viii) der Kurs von Gores' Wertpapieren, einschließlich der Volatilität, die sich aus Veränderungen in den wettbewerbsintensiven und stark regulierten Branchen ergibt, in denen Matterport tätig werden will, Leistungsschwankungen bei den Wettbewerbern, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, die sich auf das Geschäft von Matterport auswirken, und Veränderungen in der kombinierten Kapitalstruktur; und (ix) die Fähigkeit, Geschäftspläne, Prognosen und andere Erwartungen nach dem Abschluss des geplanten Unternehmenszusammenschlusses umzusetzen und zusätzliche Chancen zu erkennen und zu realisieren. Die vorstehende Liste der Faktoren ist nicht erschöpfend. Sie sollten die vorstehenden Faktoren und die anderen Risiken und Ungewissheiten, die in Gores endgültiger Vollmachtserklärung/Informationserklärung/Emissionsprospekt in der Registrierungserklärung auf Formblatt S-4, einschließlich derjenigen unter „Risikofaktoren“ darin, und in anderen von Gores von Zeit zu Zeit bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (die „SEC“) eingereichten Dokumenten beschrieben werden, sorgfältig prüfen. In diesen Unterlagen werden andere wichtige Risiken und Unwägbarkeiten genannt, die möglicherweise dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse und Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden. Gores und Matterport übernehmen keine Verpflichtung und beabsichtigen nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Weder Gores noch Matterport geben irgendeine Zusicherung, dass Gores oder Matterport ihre Erwartungen erreichen werden.

Zusätzliche Informationen und Bezugsquellen

Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss hat Gores eine Registrierungserklärung auf Formular S-4 eingereicht, die eine Vollmachtserklärung von Gores, eine Informationserklärung von Matterport und einen Emissionsprospekt von Gores enthält. Die Vollmachtserklärung/Informationserklärung und der Emissionsprospekt sind noch nicht rechtswirksam. Die endgültige Vollmachtserklärung/Informationserklärung und der endgültige Emissionsprospekt werden, wenn sie von der SEC für wirksam erklärt werden, an alle Gores- und Matterport-Aktionäre zu einem noch festzulegenden Stichtag für die Abstimmung über den geplanten Unternehmenszusammenschluss und die anderen Angelegenheiten, über die auf einer Versammlung der Gores-Aktionäre abgestimmt werden soll, um den geplanten Unternehmenszusammenschluss und andere Angelegenheiten zu genehmigen (die „außerordentliche Versammlung“), versandt. Gores kann auch andere Dokumente bezüglich des geplanten Unternehmenszusammenschlusses bei der SEC einreichen. Die endgültige Vollmachtserklärung/Informationserklärung bzw. der endgültige Emissionsprospekt werden wichtige Informationen über den geplanten Unternehmenszusammenschluss und die anderen Angelegenheiten, über die auf der außerordentlichen Versammlung abgestimmt werden soll, enthalten und sind nicht als Grundlage für eine Investitionsentscheidung oder eine andere Entscheidung in Bezug auf diese Angelegenheiten gedacht. Bevor sie eine Entscheidung zur Stimmabgabe treffen, werden Investoren und Wertpapierinhaber von Gores und Matterport dringend gebeten, die Registrierungserklärung, die Vollmachtserklärung/Informationserklärung bzw. den Emissionsprospekt und alle anderen relevanten Dokumente, die bei der SEC im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss eingereicht wurden oder noch eingereicht werden, zu lesen, sobald sie verfügbar sind, da sie wichtige Informationen über den geplanten Unternehmenszusammenschluss enthalten.

Investoren und Wertpapierinhaber können kostenlose Kopien der Vollmachtserklärung/Informationserklärung bzw. des Emissionsprospekts und aller anderen relevanten Dokumente, die von Gores bei der SEC eingereicht wurden oder noch eingereicht werden, über die von der SEC unterhaltene Website www.sec.gov oder durch eine Anfrage an Gores Holdings VI, Inc. 6260 Lookout Road, Boulder, CO 80301, USA, zu Händen von Jennifer Kwon Chou erhalten: Jennifer Kwon Chou oder durch Kontaktaufnahme mit Morrow Sodali LLC, dem Bevollmächtigten von Gores, unter der gebührenfreien Rufnummer (800) 662-5200 (Banken und Makler können per R-Gespräch unter (203) 658-9400 anrufen). 

Teilnehmer an der Kundenwerbung

Gores und Matterport und ihre jeweiligen Direktoren und leitenden Angestellten können als Teilnehmer an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten von Gores-Aktionären im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss angesehen werden. Informationen über die Direktoren und leitenden Angestellten von Gores und deren Besitz von Gores-Wertpapieren sind in den von Gores bei der SEC eingereichten Unterlagen enthalten. Weitere Informationen zu den Interessen dieser Personen und anderer Personen, die als Beteiligte an dem geplanten Unternehmenszusammenschluss gelten können, sind in der Vollmachtserklärung/Informationserklärung bzw. im Prospekt zum geplanten Unternehmenszusammenschluss zu finden. Kostenlose Kopien dieser Dokumente erhalten Sie wie im vorhergehenden Absatz beschrieben

Haftungsausschluss

Dieses Dokument bezieht sich auf einen geplanten Unternehmenszusammenschluss zwischen Gores und Matterport. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Tausch von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Tausch von Wertpapieren dar, noch findet ein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung statt, in der ein solches Angebot, ein solcher Verkauf oder ein solcher Tausch vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen Rechtsordnung ungesetzlich wäre

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